27.05.2012, 14:42
Ich bin seit einiger Zeit aufgrund von Dienstunfähigkeit im Vorruhestand. Da ich zwar berufsunfähig (Lehrer) aber nicht arbeitsunfähig bin, würde ich gern wieder arbeiten. Dies scheint aber nicht möglich zu sein, wenn man schon dienstunfähig ist. Eine anderweitige Verwendung ist für dienstunfähige Lehrer nach dem Landesbeamtenrecht Baden - Württemberg
anscheinend nicht möglich oder kennt jemand hierzu irgendwelche Ausnahmeregelungen?
Vielen Dank für die Antwort!
anscheinend nicht möglich oder kennt jemand hierzu irgendwelche Ausnahmeregelungen?
Vielen Dank für die Antwort!