Vorsitzender PR muss geplant frühzeitig Sitzung verlassen
#1

Das Gremium wurde aufgefordert "durch die Themen durchzurasen", weil die Sitzung dann um 12Uhr, wenn der Vorsitzende los muss, beendet werden muss. Unser Einwand, dass dann ein Mitglied aus dem erweiterten Vorstand die Sitzung weiterführt, wurde mit großer Geste und Vehemenz abgelehnt, das ginge nicht, es müsste dann eine Sondersitzung einberufen werden oder eine Arbeitsgruppe und dieses Protokoll würde dann ans Sitzungsprotoll angehängt werden.

Mir kommt das wie ein ganz großer Quatsch vor. 

Hat jemand ne Rechtsgrundlage oder einen Kommentar,  welches aussagt, dass bei Ausfall Vorsitzender in der Sitzung einfach der nächste Vertreter einspringt.

Es geht dem Vorsitzenden darum, dass er das Protokoll abschließt und unterschreibt. Deshalb muss auch die Sitzung mit seinem Abschied enden.

StellV Vorsitzender ist komplett geplant abwesend.

Danke für Rückmeldungen
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#2

Die Rechtsgrundlage im Detail hängt vom anzuwendenen Personalvertretungsrecht ab. Alle decken auch zeitweilige Abwesenheiten des Vorsitzenden ab. Auch für Teile von Sitzungen. (Einfachstes Beispiel wäre Befangenheit bei einzelnen Tagedordnungspunkten.) Voraussetzung ist natürlich, dass das Gremium Regelungen für weitere Vertretungen getroffen hat.

Auch muss dann für den restlichen Teil der Sitzung ein Ersatzmitglied geladen werden.
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#3

Danke für die Antwort. BPersVG ist unsere Grundlage.
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#4

Ich finde sogar, dass es bald an Verhinderung von Personalratsarbeit grenzt, wenn das eigene Gremium sich unnötigerweise so restriktiv verhält und Rede und Diskusionszeit einschränkt.
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#5

BPersVG als Basis

Da ist der § 33 (Eintritt von Ersatzmitgliedern) i. V. m. § 35 ja eindeutig: "[...] Der Personalrat bestimmt mit einfacher Mehrheit, welches der nach § 34 Absatz 1 gewählten Vorstandsmitglieder den Vorsitz übernimmt. Er bestimmt zugleich die Vertretung der oder des Vorsitzenden."
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