07.05.2021, 11:39
Hallo,
weder im BayPVG, noch in der Kommentierung Wahlordnung finde ich eine Aussage zu folgendem Sachverhalt:
Darf sich eine Kollegin, welche sich in Elternzeit befindet, für den Personalrat aufstellen lassen? Die Wahlberechtigung hängt ja mit den 6 Monaten zusammen. Gilt das dann auch für die Wählbarkeit?
Grüße,
Stefan
weder im BayPVG, noch in der Kommentierung Wahlordnung finde ich eine Aussage zu folgendem Sachverhalt:
Darf sich eine Kollegin, welche sich in Elternzeit befindet, für den Personalrat aufstellen lassen? Die Wahlberechtigung hängt ja mit den 6 Monaten zusammen. Gilt das dann auch für die Wählbarkeit?
Grüße,
Stefan