26.03.2025, 15:32
Hallo in die Runde,
bei uns steht im Mai 2025 die Personalratswahl an. Unsere Auszubildende beendet am 31.07.2025 die Ausbildung und wird dann ab dem 01.08.2025 in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Sie möchte für die Personalratswahl kandidieren. Aus meiner Sicht ist das nicht möglich, da gemäß § 14 PersVG LSA nur wählbar ist, wer seit einem Jahr im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Ausbildungszeit definiere ich nicht als "im öffentlichen Dienst beschäftigt", da diese Zeit beispielsweise auch in Anwendung des § 34 Abs. 3 Satz 1 TVöD bei der Ermittlung der Beschäftigungszeit keine Berücksichtigung findet. Kann mir dazu jemand entsprechende Informationen geben?
bei uns steht im Mai 2025 die Personalratswahl an. Unsere Auszubildende beendet am 31.07.2025 die Ausbildung und wird dann ab dem 01.08.2025 in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Sie möchte für die Personalratswahl kandidieren. Aus meiner Sicht ist das nicht möglich, da gemäß § 14 PersVG LSA nur wählbar ist, wer seit einem Jahr im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Ausbildungszeit definiere ich nicht als "im öffentlichen Dienst beschäftigt", da diese Zeit beispielsweise auch in Anwendung des § 34 Abs. 3 Satz 1 TVöD bei der Ermittlung der Beschäftigungszeit keine Berücksichtigung findet. Kann mir dazu jemand entsprechende Informationen geben?