03.12.2020, 18:28
Gibt es Regelungen für Lehrkräfte (TVöD) an Musikschulen, die Unterricht an verschiedenen Einsatzorten erteilen? Ist nur die arbeitsvertragliche Tätigkeit am jeweiligen Unterrichtsort Arbeitszeit oder sind auch die Wegezeiten als Arbeitszeit erfasst? Führen die Wegezeiten zur Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung? Sind diese Zeiten in irgendeiner Weise zu vergüten? Gibt es hierzu eine aktuelle Rechtsprechung / Regelung, die zu beachten ist?