Wer ist laut Stellenplatzbeschreibung für die Erstellung des Winterdienstplans (Rufbereitschaft etc.) zuständig und übernimmt die Verantwortung?
Ich vermute, dass die meisten Kommunen diese Aufgabe dem Bauhofleiter übertragen.
Falls es irgendwelche kritischen Aspekte gibt (z.B. Einhaltung der Arbeitszeiten und Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz, Setzung von Prioritäten im Winterdienst), wird sich der Bauhofleiter in der Regel wiederum bei seinem Vorgesetzten absichern. Das kann z.B. der Amtsleiter des Tiefbauamtes sein.