Werden Berufserfahrungen in der Stufe berücksichtigt
#1

Hallo,

Ich war vorher 10 Jahre in einem anderen Tarif tätig und nun bin ich im TV-V E 6 und in der Stufe 1 eingestellt worden. Ist das gerechtfertigt? 
Neue MA nach der Ausbildung bekommen doch auch die Stufe 1.
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#2

§ 5 Absatz 2 TV-V: "Förderliche Zeiten können für die Stufenzuordnung berücksichtigt werden."

Wenn Ihre frühere Berufstätigkeit für die jetzigen Tätigkeiten förderlich wären, hätte dies bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden können. Sie hätten dann also in eine höhere Stufe kommen können. Das im Nachhinein zu verhandeln ist unschön, aber man kann es ansprechen.
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