Mein Sohn (8 Jahre) muss beim Arzt gewisse Tests machen, diese gehen nur vormittags. Da es 4 Termine sind (wo ich nicht weiß, wie lange es dauert) möchte ich natürlich nicht gleich meinen Urlaub oder Überstunden hernehmen.
Kann ich mich vielleicht auf den § 29 TVÖD berufen?
Denkbar könnte die Anwendung des § 29 (3) TVöD sein. Auch können sich Hinweise aus Dienstvereinbarungen ergeben. Im Ergebnis muss man mit dem Arbeitgeber klären. Ein Anspruch, den man einseitig durchsetzen kann, besteht nicht.
Im ersten Schritt spielt dann eine Rolle, ob feste Arbeitszeiten oder Kernzeiten bestehen. Nur bei solchen kann eine bezahlte Freistellung in den Zeiten zumindest theoretisch in Betracht kommen.
Im Ergebnis muss man freundlich beim Arbeitgeber nachfragen. Eventuell Gleichstellung und/oder Personalrat ansprechen (die etwas zur Praxis der Dienststelle und eventuellen Dienstvereinbarungen sagen können).