10.09.2012, 12:56
Guten Tag zusammen,
wie wird man - wenn man 30 ist, Abitur und eine siebenjährige kaufmännische Laufbahn hat (Groß- und Außenhandel) - ein waschechter Beamter, mit allen Rechten und Pflichten?
Es wäre - um einen Verdienstausfall zu vermeiden - optimal, wenn es eine Form der Ausbildung/ des Studiums gäbe, die nebenberuflich realisierbar ist, wie z. B. ein Fernstudium.
Mir ist die gesamte Thematik komplett neu, interessiere mich aber dafür, ohne Verdienstausfall den Status eines Beamten erreichn zu können.
Herzlichen Dank für jede hilfreiche Information.
Beste Grüße
Gast
...kurz und knapp...nein!
Hallo Thomas C
welche Beamtenlaufbahn schwebt dir denn da so vor?
- mittlerer Deinst
- gehobener Dienst
- höherer Dienst
Bund, Land oder Kommune ?
Vielleicht lässt sich dann Deine Frage etwas genauer beantworten
Gruß Herbert
Danke, wie kann man denn mit Abitur, ohne Studium (aber mit kaufmännischer Ausbildung), in Hamburg möglichst schnell Beamter werden? Danke im Voraus.
Das geht nur, wenn man die entsprechende Ausbildung für den mittleren Dienst oder den gehobenen Dienst durchläuft. Entsprechende Ausbildungen werden z.B. angeboten von den Finanzverwaltungen, Kommunen, Senaten, der Polizei, dem Zoll, der Arbeitsverwaltung und sonstigen Gebietskörperschaften bzw. Anstalten öffentlichen Rechts.
Zur Zeit startet der Bewerbungszeitraum für das Einstellungsjahr 2013; also die Internetseiten der Gebietskörperschaften mal besuchen und vor allem bewerben!
Danke schön! Ich habe gehört, dass es im Laufe der Zeit schwieriger sein soll, verbeamtet zu werden. Kann ich sicher gehen, dass ich, einfach durch Bestehen der Ausbildung und mit Fleiß verbeamtet werde, oder gibt es Risiken? Auch Risiken, auf die ich keinen Einfluss habe? Danke im Voraus!
Gehe doch einfach mal etwas lockerer an die ganze Sache dran.
Wenn du einen entsprechenden Ausbildungsplatz gefunden has, erhälst du bei Ausbildungsbeginn schon eine Ernennungsurkunde (Beamter auf Widerruf). Im Normalfall reicht das bloße Bestehen der Ausbildung für die Übernahme. Du würdest dann eine weiter Ernennungsurkunde und nach Ablauf der Probezeit deine Lebenszeiturkunde erhalten (dies ist zumindest in NRW so geregelt; dürfte in anderen Bundesländern aber gleich oder ähnlich sein).
Dass eine Übernahme nach Ausbildung nicht erfolgt, war zeitweise bei manchen Behörden auch möglich, ist aber im Zuge der demographischen Entwicklung erheblich zurück gegangen. Bei uns ist es zwischenzeitlich so, dass man Schwierigkeiten hat, geeignete Bewerber zu finden. Teilweise wird schon von anderen Behörden "abgeworben".
Bei Behörden, die in der sogenannten "Haushaltssicherung" sind oder über keinen genehmigten Haushalt verfügen, kann auch schon mal die Übernahme in das Angestelltenverhältnis beabsichtigt werden (dann sollte man eben den Dienstherrn wechseln).
Gruß aus Schwelm
Noch viel interessanter wäre doch die Frage warum es unbedingt eine Verbeamtung sein muss?
Ein Schelm könnte nun denken, dass man als Beamter wohl nichts mehr leisten bräuchte und die Schafe im trockenen hat..
Nur wenn der "Schelm" nicht weiß was im gD abgeht. Die älteren Beamten mögen sich zwecks der aussichtslosen Beförderungschancen einen faulen Lenz machen. Genießen sie doch auch die besseren Pensionen und eine deutlich bessere Absicherung als junge Beamte. Diese müssen allerdings ordentlich schuften und haben je nach Amt viel zu tun.