Winterdienst Rufbereitschaft
#1

Hallo zusammen,
ich befinde mich im TVöD Vka und bin mit Rufbereitschaft 2 Wochen im Monat eingeteilt.
Nun meine Frage: Am Wochende, wenn ich um 2:15 Uhr alarmiert werde, darf ich nun ab 2:00 Uhr schon schreiben ? 
Wenn Feierabend ist, dürfen wir (Beispiel 7:10 Uhr wird dann auf 8:00 Uhr aufgerundet).
Da können einem schon ordentlich Stunden verloren gehen.

Danke für euer Feedback
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#2

Aufzuschreiben sind die genauen Zeiten. Für die Bezahlung ist dann auf volle Stunden Gesamtzeit aufzurunden.
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#3

...so isses. Du schreibst die genauen Einsatzzeiten. Dann wird gem. TVöD gerundet. Den Feierabend zu runden verstehe ich nicht.
Beispiel: Du bist von 02:14 Uhr bis 02:43 Uhr im Dienst. Dann sind das 29 Minuten, die auf 60 Minuten aufgerundet werden. Für die Zuschläge übrigens nicht! Die werden nur für die tatsächlich geleistete Zeit gezahlt (§8 Abs.1).
Rundet ihr da das Einsatzende auf die volle Stunde? Das wäre falsch. Siehe §8 Abs.3 Satz 4.
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