Winterdienst ausrufen
#1

Hallo,

Bei uns in der Gemeinde war es bis jetzt so, dass jeder Mitarbeiter im Wechsel von einer Woche Weckdienst machen muss, das bedeutet um 4 Uhr aufstehen, die Lage beurteilen und ggf. alle Mitarbeiter zum Streuen raus Klingeln, ohne Absprache mit Vorgesetzten.

Ich bin jetzt seit April als Bauhofleiter eingesetzt und habe bei dem Modell ein paar Bedenken.. zum einen 10 verschiedene Ansichten, ob Notwendigkeit besteht oder nicht, das hat auch schon in den letzten Jahren zu Problemen geführt. Des weiteren weiß ich nicht, ob der Mitarbeiter rechtlich befugt ist, das zu entscheiden?

Würde mich mal interessieren wie es bei anderen Kommunen abläuft.

Wir sind 2 Ortschaften mit ca. 7000 Gesamteinwohnern.
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#2

Hallo, bei uns wird es so gehandhabt, dass 2 MA im 2 wöchigen Turnus abwechselnd die Sichtung machen und dann bei Bedarf die anderen Winterdienst MA alarmieren. Wer sollte es sonst entscheiden wann Einsatz ist? Wichtig ist dass die Personen von der Verwaltungsleitung bestimmt sind, eine gewisse "Erfahrung" haben und die ganze Sache dokumentiert wird. Ich selbst bin Sichter und bin der Ansicht lieber einmal zuviel als zuwenig oder zu spät raus.
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#3

Hallo,

bei uns ist jeder im 1 wöchigen Rhythmus dran den Weckdienst zu machen.
So darf jeder mal.

Die Legitimation dafür bekommen wir per Dienstanweisung vom Rathaus.
In der Dienstanweisung ist dann auch geregelt wer, wann, wo was etc.

Die Sichtung findet fortlaufend statt. Jeder weiß dann genau wann seine Woche ist.
Die Liste dafür ist am schwarzen Brett ausgehängt.
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#4

Hallo, wie sieht es dann mit der Vergütung der anderen Winterdienst Mitarbeiter aus ?
Haben die anderen, die dann angerufen werden, Rufbereitschaft ? Oder wie funktioniert das ?
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