13.02.2011, 14:07
Hallo,
in unserer Gemeinde gibt es Überlegungen, den Winterdienst nach regulärem Dienstschluss der Bauhof-Arbeiter (16:00 Uhr), an den Wochenenden und an Feiertagen zukünftig von der Freiwilligen Feuerwehr durchführen zu lassen. Bisher gab es dafür eine Bauhof-Bereitschaft. Man erhofft sich dadurch erhebliche Kosten-Einsparungen (Personalkosten). Die Feuerwehrleute sind ja keine Beschäftigten der Stadt mit Gehalt und Zuschlägen, sondern erhalten nur Aufwandsentschädigungen. Offiziell behauptet man aber, dass man Anreize für eine Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr setzen möchte.
Meine Frage ist, ob eine solche Übertragung des Winterdienst zulässig ist, d.h. darf der Feuerwehr eine Aufgabe des Bauhofs übertragen werden ? Wie kann man das verhindern ?
Viele Grüße Thomas
in unserer Gemeinde gibt es Überlegungen, den Winterdienst nach regulärem Dienstschluss der Bauhof-Arbeiter (16:00 Uhr), an den Wochenenden und an Feiertagen zukünftig von der Freiwilligen Feuerwehr durchführen zu lassen. Bisher gab es dafür eine Bauhof-Bereitschaft. Man erhofft sich dadurch erhebliche Kosten-Einsparungen (Personalkosten). Die Feuerwehrleute sind ja keine Beschäftigten der Stadt mit Gehalt und Zuschlägen, sondern erhalten nur Aufwandsentschädigungen. Offiziell behauptet man aber, dass man Anreize für eine Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr setzen möchte.
Meine Frage ist, ob eine solche Übertragung des Winterdienst zulässig ist, d.h. darf der Feuerwehr eine Aufgabe des Bauhofs übertragen werden ? Wie kann man das verhindern ?
Viele Grüße Thomas