Winterdienst so zulässig?
#1

Wir sind eine kleine Gemeinde, man ist alle 3 Wochen als Schichtleiter für den Winterdienst im Einsatz.
Normal beginnt doch die Arbeitszeit ab 3.30 Uhr oder 4 Uhr und ist dann durchgehend zum Arbeitsende, nach 8,5 Stunden (kein Schneefall…).
Bei uns schaut man in der Früh, falls nichts ist, kann man weiterschlafen, und bekommt höchstens dafür 1 Stunde oder 30 Minuten vergütet.

Ich habe einen Arbeitsweg von knapp 10km einfach, da ist es aus der Ferne oft schwer zu beurteilen. 
Manchmal fahre ich auch hin, und schaue, dann wieder heim.
Später gehts dann normal in die Arbeit, falls nichts war.
Da kommen am Tag dann schon mal 35 km zusammen. Natürlich auch mit Kosten verbunden.
Ein Dienstauto steht nicht zur Verfügung.

Meine Frage, ist das so zulässig?
Ich kenne es einfach anders, dass die Arbeitszeit dann durchgehend ist, inkl. Dienstwagen.
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#2

Moin,
Auch wenn es oft anders gehandhabt wird...
Ein Dienstwagen in Verbindung mit der Schwarzweiß-Trennung kann offiziell nur mit gewissen Auflagen genutzt werden... das aber nur am Rande.

Ich verstehe deine Problematik und ich denke, dass du dir zumindestens die zusätzlichen km von deinem Arbeitgeber erstatten lassen kannst.

Ich denke mal, dass du mit deinem Fahrzeug zum Betriebshof fährst und dich umziehst um die PSA zu tragen.
Dann nimmst du dir ein Fahrzeug vom Bauhof und fährst deine Runde. Diese endet dann wieder auf dem Bauhof und mindestens mit dem Eintrag ins Streubuch, wenn kein W.-Dienst ausgerufen wurde.
Jetzt könnte man natürlich die Arbeit beenden und nach Hause fahren.
Arbeiten vor 6 Uhr -Nachtarbeit werden auf volle Stunden aufgerundet.
Die Frage ist, macht es überhaupt Sinn die Arbeit zu unterbrechen oder lassen sich nicht Arbeiten auf dem Betriebshof finden, um solche Zeiten zu überbrücken?
Sollten sich solche Regelungen nicht finden lassen, würde ich mit der Personalstelle über einen Dienstreiseantrag eine Vergütung regeln.

Gruß
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