18.02.2025, 06:34
Wir sind eine kleine Gemeinde, man ist alle 3 Wochen als Schichtleiter für den Winterdienst im Einsatz.
Normal beginnt doch die Arbeitszeit ab 3.30 Uhr oder 4 Uhr und ist dann durchgehend zum Arbeitsende, nach 8,5 Stunden (kein Schneefall…).
Bei uns schaut man in der Früh, falls nichts ist, kann man weiterschlafen, und bekommt höchstens dafür 1 Stunde oder 30 Minuten vergütet.
Ich habe einen Arbeitsweg von knapp 10km einfach, da ist es aus der Ferne oft schwer zu beurteilen.
Manchmal fahre ich auch hin, und schaue, dann wieder heim.
Später gehts dann normal in die Arbeit, falls nichts war.
Da kommen am Tag dann schon mal 35 km zusammen. Natürlich auch mit Kosten verbunden.
Ein Dienstauto steht nicht zur Verfügung.
Meine Frage, ist das so zulässig?
Ich kenne es einfach anders, dass die Arbeitszeit dann durchgehend ist, inkl. Dienstwagen.
Normal beginnt doch die Arbeitszeit ab 3.30 Uhr oder 4 Uhr und ist dann durchgehend zum Arbeitsende, nach 8,5 Stunden (kein Schneefall…).
Bei uns schaut man in der Früh, falls nichts ist, kann man weiterschlafen, und bekommt höchstens dafür 1 Stunde oder 30 Minuten vergütet.
Ich habe einen Arbeitsweg von knapp 10km einfach, da ist es aus der Ferne oft schwer zu beurteilen.
Manchmal fahre ich auch hin, und schaue, dann wieder heim.
Später gehts dann normal in die Arbeit, falls nichts war.
Da kommen am Tag dann schon mal 35 km zusammen. Natürlich auch mit Kosten verbunden.
Ein Dienstauto steht nicht zur Verfügung.
Meine Frage, ist das so zulässig?
Ich kenne es einfach anders, dass die Arbeitszeit dann durchgehend ist, inkl. Dienstwagen.