27.10.2022, 09:03
Vorliegend haben sich 3 Mitarbeiter aufstellen lassen, lt dem rheinlandpfälzischen LPersVG § 12 III soll der PR in der Regel aus 5 Mitgliedern (vorliegend) bestehen.
Spricht nun etwas gegen eine Wahl eben mit nur 3 Wahlvorschlägen?
Spricht nun etwas gegen eine Wahl eben mit nur 3 Wahlvorschlägen?