27.10.2022, 15:07
Liebe Lesende,
ich habe eine Frage zu den 130 € Brutto, die man rückwirkend seit Juli als Zulage bekommen soll.
Zu mir: Ich arbeite zu 100% als Erzieherin, bin in der Stufe 2 in S8a eingruppiert.
Anfang Oktober habe ich die Einrichtung gewechselt, von einem kirchlichen zu einem kommunalen Träger.
Müsste ich von meinem neuen Träger die 130 € Brutto seit Juli rückwirkend bekommen oder vom alten Träger oder bekomme ich dieses Geld gar nicht?
Rechne ich richtig, dass ich in Stufe 2 S 8 a Brutto 3142 € und (Netto beim letzten kirchlichen Arbeitgeber 1990 €) plus die 130 € Zulage Brutto, Netto also insgesamt bei 2090 € sein müsste? Ich habe von meinem neuen Arbeitgeber tatsächlich weniger überwiesen bekommen.
Über Antworten wäre ich dankbar. Viele Grüße
ich habe eine Frage zu den 130 € Brutto, die man rückwirkend seit Juli als Zulage bekommen soll.
Zu mir: Ich arbeite zu 100% als Erzieherin, bin in der Stufe 2 in S8a eingruppiert.
Anfang Oktober habe ich die Einrichtung gewechselt, von einem kirchlichen zu einem kommunalen Träger.
Müsste ich von meinem neuen Träger die 130 € Brutto seit Juli rückwirkend bekommen oder vom alten Träger oder bekomme ich dieses Geld gar nicht?
Rechne ich richtig, dass ich in Stufe 2 S 8 a Brutto 3142 € und (Netto beim letzten kirchlichen Arbeitgeber 1990 €) plus die 130 € Zulage Brutto, Netto also insgesamt bei 2090 € sein müsste? Ich habe von meinem neuen Arbeitgeber tatsächlich weniger überwiesen bekommen.
Über Antworten wäre ich dankbar. Viele Grüße