Zahlung der 130 € Zulage für Vollzeitarbeitende
#1

Liebe Lesende,

ich habe eine Frage zu den 130 € Brutto, die man rückwirkend seit Juli als Zulage bekommen soll.
Zu mir: Ich arbeite zu 100% als Erzieherin, bin in der Stufe 2 in S8a eingruppiert.

Anfang Oktober habe ich die Einrichtung gewechselt, von einem kirchlichen zu einem kommunalen Träger.

Müsste ich von meinem neuen Träger die 130 € Brutto seit Juli rückwirkend bekommen oder vom alten Träger oder bekomme ich dieses Geld gar nicht?

Rechne ich richtig, dass ich in Stufe 2 S 8 a Brutto 3142 € und (Netto beim letzten kirchlichen Arbeitgeber 1990 €) plus die 130 € Zulage Brutto, Netto also insgesamt bei 2090 € sein müsste? Ich habe von meinem neuen Arbeitgeber tatsächlich weniger überwiesen bekommen.

Über Antworten wäre ich dankbar. Viele Grüße
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#2

Soweit der alte Träger tatsächlich den TVöD umfassend angewendet hat müsste er nachzahlen. Den neuen geht dies nichts an.
Wie kommst du auf 2090 € vermutetes netto?
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