Zeitlicher Umfang für Personalratsmitglieder
#1

Ich brauche Hilfe...

Wieviel Arbeitszeit sollte man durchschnittlich angeben, die man als stellvertretender Personalratsvorsitzender benötigt (ca. 130 Mitarbeiter)? Ich bin mir da echt unschlüssig. Der Personalrat wurde erst dieses Jahr neu gewählt (im Juli 2015), alles neue Mitglieder, und ein richtiges System ist noch nicht drin. Mein Vorgesetzter möchte nun wissen, wieviel Stunden pro Woche oder Monat er auf mich verzichten muss. Da wir noch am Anfang stehen, weiß ich naürlich nicht, ob das mit dem Arbeitsumfang weiter so bleibt, sich verringert oder erhöht. Gibt´s eine pauschale Regelung, welche für alle Mitglieder und nicht nur den, der den Vorsitz inne hat, gilt?
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#2

Hallo,
zunächst hilft da ein Blick in das entsprechende Landespersonalvertretungsgesetz. Dort werden in Abhängigkeit der PR Größe die formellen Freistellungen für PR geregelt.
Für alle weiteren Aufgaben und Arbeiten, die über diese Freistellung hinausgehen, die evt. nicht von den Freigestellten erledigt werden (können), können von den anderen PR Mitglieder während der Arbeitszeit erledigt werden, bzw. wird als Arbeitszeit gerechnet. Absprachen zwischen Dienststellenleitern etc. sind natürlich Voraussetzung und dienen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.
LG Pumukel
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