Stehen mir im TVöD Samstagszuschläge zu?
Im TVöD sind Samstagzuschläge geregelt. Soweit man in den entsprechenden Zeitfenstern am Samstag tätig ist, hat man ggf. Anspruch auf den Zuschlag. Wenn man am Samstag in Zeiten tätig ist, für die kein Samstagzuschlag greift, dann nicht.
Anspruch besteht "für Arbeit an Samstagen von 13 bis 21 Uhr, soweit diese nicht im Rahmen von Wechselschicht oder Schichtarbeit anfällt "[§ 8 (1) lit. f TVöD].