Hallo, wir werden nach TV-V entlohnt. Ein Arbeitnehmer ist nun leider länger krank. Er erhält nun nach dem TV-V 13 eine Entgeltfortzahlung. Nun ist die Frage aufgetaucht, ob auch die monatlichen Zulagen mit einberechnet werden. Da kenne ich mich leider zu wenig aus. Vielleicht weiß das ja jemand im Forum, vielen Dank, mfg Susanne
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Die Berechnung für die Entgeltfortzahlung richtet sich ja nach § 6 Abs. 3 TV-V.
Überstunden werden nur dazugezählt sofern sie dienstplanmäßig vorgesehen waren. Zeitzuschläge werden dazugezählt sofern sie ausbezahlt wurden.
Rufbereitschaftspauschalen werden auch mitgerechnet.
Welche Zulagen meinst du speziell?
Vielleicht ist ja auch jemand hier der damit mehr zu tun hat. Ist nicht mein Tarifvertrag aber ich hab den Tariftext mit der Kommentierung.
Machst du die Abrechnung für den Kollegen?