Wie hoch ist der Nachtzuschlag? Der Sonntagzuschlag? Der Feiertage Zuschlag?
Im TV-N für NRW gilt zum Beispiel:
§ 11 Ausgleich für Sonderformen der Arbeitszeit
(1) Der Arbeitnehmer erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung einen Zeitzuschlag. Er beträgt für
a) Überstunden 30 v.H.,
b) Nachtarbeit 25 v.H.,
c) Sonntagsarbeit 25 v.H.,
d) Feiertagsarbeit 135 v.H.,
e) Arbeit nach 13.00 Uhr am Tag vor Ostersonntag, Pfingstsonntag, am 24. und am 31. Dezember 40 v.H.,
f) Arbeit an Samstagen zwischen 13.00 Uhr und 21.00 Uhr 20 v.H.
des auf eine Stunde entfallenden Anteils des monatlichen Entgelts der Stufe 1 seiner Entgeltgruppe. Beim Zusammentreffen mehrerer Zeitzuschläge nach Satz 2 Buchst. c bis f wird nur der jeweils höchste Zeitzuschlag gezahlt. Die nach den vorstehenden Sätzen zu zahlenden Zeitzuschläge können auf schriftlichen Antrag entsprechend dem jeweiligen Vom-Hundert-Satz einer Stunde in Zeit umgewandelt und dem Arbeitszeitkonto (§ 12) zugeführt werden.*)
Zeitzuschläge nach Unterabs. 1 Satz 2 verringern sich um jeweils 10 Prozentpunkte, wenn der AN sich für die Abgeltung entscheidet.