16.10.2014, 11:50
Hallo in die Runde,
ich bin seit 5 Jahren als Beamtin von einer Kommune zum Land abgeordnet. Ich möchte wenige Tage Sonderurlaub (Tätigkeit im Interesse der BRD) beantragen. Ist die abordnende Behörde oder die Behörde, in der ich beschäftigt bin, zuständig für die Gewährung?
Mir wurde mitgeteilt, die abordnende Behörde wäre zuständig und das ich für den Zeitraum des Sonderurlaubs meine eingekaufte Leistung beim Land nicht zur Verfügung stellen kann, weshalb somit das Land auch nicht bezahlen müsste. Damit wäre dann die abordnende Behörde dran, die mir den Sonderurlaub 'bezahlen' müsste.
Ist diese Argumentation rechtlich gedeckt? Wie verhält es sich mit der Zuständigkeit der beiden Dienstherrn?
Vielen Dank für Kommentare.
ich bin seit 5 Jahren als Beamtin von einer Kommune zum Land abgeordnet. Ich möchte wenige Tage Sonderurlaub (Tätigkeit im Interesse der BRD) beantragen. Ist die abordnende Behörde oder die Behörde, in der ich beschäftigt bin, zuständig für die Gewährung?
Mir wurde mitgeteilt, die abordnende Behörde wäre zuständig und das ich für den Zeitraum des Sonderurlaubs meine eingekaufte Leistung beim Land nicht zur Verfügung stellen kann, weshalb somit das Land auch nicht bezahlen müsste. Damit wäre dann die abordnende Behörde dran, die mir den Sonderurlaub 'bezahlen' müsste.
Ist diese Argumentation rechtlich gedeckt? Wie verhält es sich mit der Zuständigkeit der beiden Dienstherrn?
Vielen Dank für Kommentare.