Sonderurlaub wegen Sterbefall - Krankheit
#1

Hallo,

wie verhält es sich mit der Gewährung von Sonderurlaub wegen dem Tod eines Elternteils, wenn man zu dem Zeitpunkt des Sterbefalls krank geschrieben ist? Man bekommt doch trotzdem 2 Tage Sonderurlaub, oder? In der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW finde ich keine Regelung wann der Sonderurlaub genommen werden muss.

Gruß
Claudia
Zitieren
#2

Ich meine, angemessen zeitnah.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Zuständigkeit Gewährung Sonderurlaub bei abgeordneten Beamten
- Sonderurlaub und Erholungsurlaub
- Vorruhestand wegen Dienstunfähigkeit


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers