26.04.2012, 10:48
Hallo ans Forum,
ich bin Bediensteter einer JVA in NRW und möchte aus gesundheitlichen Gründen in eine im Erdgeschoß gelegene freie Dienstwohnung umziehen. Vom Dienstwohnungssachbearbeiter wurde der Umzug, nach amtsärztlicher Untersuchung, auch genehmigt. Im Anschluß teilte der PR mit, dass dieser dem Umzug nicht zustimmt, da die Wohnung nicht bezugsfähig sei. Ausser einer "normalen" Renovierung hat diese Wohnung keine Mängel, die einen Einzug nicht rechtfertigen.
Ist eine Zustimmung des PR überhaupt notwendig?
ich bin Bediensteter einer JVA in NRW und möchte aus gesundheitlichen Gründen in eine im Erdgeschoß gelegene freie Dienstwohnung umziehen. Vom Dienstwohnungssachbearbeiter wurde der Umzug, nach amtsärztlicher Untersuchung, auch genehmigt. Im Anschluß teilte der PR mit, dass dieser dem Umzug nicht zustimmt, da die Wohnung nicht bezugsfähig sei. Ausser einer "normalen" Renovierung hat diese Wohnung keine Mängel, die einen Einzug nicht rechtfertigen.
Ist eine Zustimmung des PR überhaupt notwendig?