Muss ein Zwischenzeugnis schriftlich beantragt werden?
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Im Sinne des Tarifvertrages oder eines Gesetzes ist keine schriftliche Beantragung notwendig. Ggf. gibt es eine innerbetriebliche Regelung?! Davon unabhängig würde ich jedoch aus Vereinfachungs- und Nachweisgründen bspw. den Weg über ein Mail wählen.