Manteltarifvertrag für die Bodenabfertigungsdienste an deutschen Verkehrsflughäfen (MTV BVD)

Zum 1.8.2024 sind die Tarifverträge für Bodenabfertigungsdienste an deutschen Verkehrsflughäfen in Kraft getreten.

Diese enthalten die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste an den deutschen Flughäfen. Es handelt sich um den Manteltarifvertrag (MTV BVD), einen Engelttarifvertrag (ETV BVD) und einen Überleitungstarifvertrag (ÜTV BVD).

Ziel der Tarifverträge ist eine Vereinheitlichung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Inhaltsverzeichnis des MTV BVD:
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit, Ausbildungsvertrag
§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen, Nebentätigkeiten
§ 4 Befristete Arbeitsverträge
§ 5 Dienst- und Arbeitsschutzkleidung
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 7 Grundsätze der Arbeitszeitgestaltung
§ 8 Qualifizierung
§ 9 Berechnung und Auszahlung des Entgeltes § 10 Vergütung im Fall von Arbeitsunfähigkeit, Urlaub und Freistellung
§ 11 Krankengeldzuschuss
§ 12 Sterbegeld
§ 13 Jubiläumsgeld
§ 14 Jahressonderzahlung
§ 15 Feiertags-, Sonntags-, Nachtarbeit, Überstunden sowie Rufbereitschaft
§ 16 Erholungsurlaub
§ 17 Zusatzurlaub für Schichtarbeit und Wochenfeiertagsausgleich
§ 18 Arbeitsbefreiung
§ 19 Rentenalter, Anspruch der Beschäftigten auf gesetzliche Vollrente
§ 20 Kündigung
§ 21 Zeugnis
§ 22 Betriebliche Altersversorgung
§ 23 Entgeltumwandlung
§ 24 Leiharbeitnehmer Verbot des Streikbrecher-Einsatzes
§ 25 Auftrags- oder Lizenzwechsel
§ 26 Ausschlussfrist
§ 27 Begriffsbestimmungen
§ 28 Inkrafttreten und Vertragsdauer

Download (PDF): Manteltarifvertrag für die Bodenabfertigungsdienste an deutschen Verkehrsflughäfen (MTV BVD)

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