Personalrat Berlin
Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Berlin werden vom Personalrat vertreten. Zum öffentlichen Dienst zählen die Tarifbeschäftigten (Angestellte, Arbeiter) und die Beamten.Ein Personalrat wird zum Beispiel in folgenden Behörden und Einrichtungen gebildet:
- Bund: Ministerien, Bundesgerichte, Bundesbehörden (z.B. Bundesagentur für Arbeit)
- Land: Landesbehörden: z.B. Finanzamt, Polizei, Gerichte, Rathaus, Bezirksämter, Schulen, Unikliniken, Hochschulen, Eigenbetriebe, Regiebetriebe, Kita, Feuerwehr, Sparkassen, Jobcenter, usw.
- Weitere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Beispielhafte Themen:
- Personalvertretungsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht
- Größe, Rechte, Aufgaben, Schweigepflicht, Arbeits- oder Dienstbefreiung
- Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung
- Personalratswahlen, Wahlvorstand Wahlberechtigung, Wählbarkeit, Wahldurchführung
- Fortbildung, Seminare
- Gesetz, Leitfaden, Kommentar, Literatur, Urteile, Muster-Dienstvereinbarungen, usw.
Inhalt des Berliner Personalvertretungsgesetzes (PersVG) vom 30.05.2016:
Abschnitt I Einleitende Vorschriften
§ 1 Allgemeines
§ 2 Grundsätze
§ 3 Dienstkräfte und Gruppen
§ 4 Begriffsbestimmungen
§ 5 Dienststellen
§ 6 Zusammenlegung und Trennung
§ 7 Dienstbehörden
§ 8 Oberste Dienstbehörden
§ 9 Vertretung
§ 10 Schutz nach Beendigung der Ausbildung
§ 11 Schweigepflicht
Abschnitt II Personalrat
1. Wahl und Zusammensetzung
§ 12 Wahlberechtigung
§ 13 Wählbarkeit
§ 14 Mitgliederzahl
§ 15 Gruppenvertretung
§ 16 Wahl
§ 17 Bildung des Wahlvorstandes
§ 18 Bestellung des Wahlvorstandes
§ 19 Vorbereitung zur Wahl
§ 20 Verbot der Wahlbehinderung und – beeinflussung
§ 21 Wahlkosten
§ 22 Wahlanfechtung
2. Amtszeit
§ 23 Dauer
§ 24 Neuwahl aus besonderen Gründen
§ 25 Ausschluss und Auflösung
§ 26 Erlöschen
§ 27 Ruhen
§ 28 Ersatzmitglieder
3. Geschäftsführung
§ 29 Vorstand
§ 30 Anberaumung von Sitzungen
§ 31 Sitzungen
§ 32 Beschlüsse
§ 33 Verfahren
§ 34 Aussetzung
§ 35 Beteiligung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 36 Beteiligung der Frauenvertreterin und der Schwerbehindertenvertretung
§ 37 Niederschrift
§ 38 Geschäftsordnung
§ 39 Sprechstunden
§ 40 Geschäftsbedarf
§ 41 Ausschluss von Beiträgen
§ 42 Stellung der Mitglieder
§ 43 Freistellungen
§ 44 Schutz der Mitglieder
Abschnitt III Personalversammlung
§ 45 Allgemeines
§ 46 Nichtöffentlichkeit
§ 47 Einberufung
§ 48 Durchführung
§ 49 Beratungsgegenstände
Abschnitt IV Gesamtpersonalrat und Hauptpersonalrat
1. Gesamtpersonalrat
§ 50 Bildung
§ 51 Wahl
§ 52 Amtszeit und Geschäftsführung
§ 53 Freistellungen
§ 54 Zuständigkeit
2. Hauptpersonalrat
§ 55 Bildung
§ 56 Wahl
§ 57 Amtszeit und Geschäftsführung
§ 58 Freistellungen
§ 59 Zuständigkeit
Abschnitt V Jugend- und Auszubildendenvertretung und Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 60 Bildung
§ 61 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
§ 62 Mitgliederzahl
§ 63 Wahl- und Amtszeit
§ 64 Freistellungen
§ 65 Aufgaben
§ 66 Geschäftsführung
§ 67 Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 68 Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 69 Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
Abschnitt VI Beteiligung der Personalvertretung
1. Allgemeines
§ 70 Grundsätze
§ 71 Neutralitätsgebot
§ 72 Allgemeine Aufgaben
§ 73 Informationsrecht
§ 74 Dienstvereinbarungen
§ 75 Ausschluss von Dienstvereinbarungen
§ 76 Krankenhausbetriebe
§ 77 Arbeitsschutz
§ 78 Durchführung von Entscheidungen
2. Mitbestimmung und Mitwirkung
§ 79 Mitbestimmung
§ 80 Verfahren bei Nichteinigung
§ 81 Einigungsstelle
§ 82 Zusammensetzung
§ 83 Verfahren vor der Einigungsstelle
§ 84 Mitwirkung
3. Mitbestimmungsangelegenheiten
§ 85 Allgemeine Angelegenheiten
§ 86 Gemeinsame Angelegenheiten
§ 87 Arbeitnehmer
§ 88 Beamte
§ 89 Besonderheiten für bestimmte Dienstkräfte
4. Mitwirkungsangelegenheiten
§ 90 Mitwirkung
Abschnitt VII Rechtsweg
§ 91 Zuständigkeit
§ 92 Fachkammer und Fachsenat
Abschnitt VIII Behandlung von Verschlusssachen der Verfassungsbehörde
§ 92a Behandlung von Verschlusssachen der Verfassungsbehörde
Abschnitt IX Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 99a Übergangsregelung hinsichtlich des Gesetzes zur Angleichung des Richterrechts der Länder Berlin und Brandenburg
§ 99d Sondervorschriften für Schulen
§ 100 Inkrafttreten
Anlage Dienststellen im Sinne des § 5 Abs. 1
Links:
Berliner Personalvertretungsgesetz (PersVg)
Wahlordnung (WOPersVG)
Aktuelle Stellenangebote
Bitte passen Sie die Suche nach Ihren Wünschen an:Aktuelle Stellenangebote
Bitte passen Sie die Suche nach Ihren Wünschen an:Anzeige