Personalrat Rheinland-Pfalz

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Rheinland-Pfalz werden vom Personalrat vertreten. Zum öffentlichen Dienst zählen die Tarifbeschäftigten (Angestellte, Arbeiter) und die Beamten.

Ein Personalrat wird zum Beispiel in folgenden Behörden und Einrichtungen gebildet: Im Forum Personalrat (PR) können Personalräte, Mitglieder der JAV, Tarifbeschäftigte (Arbeitnehmer) und Beamte kostenlos Fragen stellen und Tipps und Informationen austauschen. Natürlich ist auch der Betriebsrat (BR) kommunaler Unternehmen (z.B. Stadtwerke) willkommen.

Beispielhafte Themen: Besonderheit: Keine Angst vor "dummen Fragen", Sie können auch als Gast schreiben, also ohne Registrierung.



Inhalt des Landespersonalvertretungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LPersVG) vom 19.12.2018:
Erster Teil: Personalvertretungen
I. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zusammenarbeit zwischen Dienststelle, Personalvertretungen, Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen
§ 3 Verbot abweichender Regelungen
§ 4 Beschäftigte
§ 5 Dienststellen
§ 6 Schutzbestimmungen
§ 7 Unfallfürsorge, Ersatz von Sachschäden
§ 8 Schutz Auszubildender in besonderen Fällen
§ 9 Verletzung personalvertretungsrechtlicher Pflichten der Dienststellenleitung
II. Abschnitt: Personalrat
1. Unterabschnitt: Wahl und Zusammensetzung
§ 10 Wahlberechtigung
§ 11 Wählbarkeit
§ 12 Bildung von Personalräten und Zahl der Personalratsmitglieder
§ 13 Verteilung der Sitze auf die Gruppen
§ 14 Abweichende Verteilung
§ 15 Wahlgrundsätze
§ 16 Wahlvorstand
§ 17 Aufgaben des Wahlvorstands
§ 18 Verbot der Wahlbehinderung und Kosten der Wahl
§ 19 Anfechtung der Wahl
2. Unterabschnitt: Amtszeit
§ 20 Beginn und Dauer der Amtszeit
§ 21 Zeitpunkt der Personalratswahl
§ 22 Ausschluss von Mitgliedern und Auflösung des Personalrats
§ 23 Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 24 Ruhen der Mitgliedschaft
§ 25 Ersatzmitglieder
3. Unterabschnitt: Geschäftsführung
§ 26 Bildung des Vorstands
§ 27 Aufgaben des Vorstands
§ 28 Ausschüsse
§ 29 Sitzungen des Personalrats
§ 30 Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen
§ 31 Beschlussfassung
§ 32 Teilnahme und Stimmrecht der Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 33 Teilnahme des Vertrauensmannes der Zivildienstleistenden
§ 34 Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten
§ 35 Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung
§ 36 Gemeinsame Aufgaben von Personalrat und Richter- oder Staatsanwaltsrat
§ 37 Sitzungsniederschrift
§ 38 Geschäftsordnung
§ 39 Ehrenamt, Arbeitszeitversäumnis und Freizeitausgleich
§ 40 Freistellungen
§ 41 Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
§ 42 Sprechstunden
§ 43 Kosten und Sachaufwand
§ 44 Aufwandsentschädigung
§ 45 Beitragsverbot
4. Unterabschnitt: Arbeitsgemeinschaften auf Bezirks- und Landesebene
§ 46 Beratung gemeinsamer Angelegenheiten von Personalräten auf Bezirks- und Landesebene
III. Abschnitt: Personalversammlung
§ 47 Allgemeines
§ 48 Einberufung, Tätigkeitsbericht
§ 49 Zeitpunkt, Freizeitausgleich
§ 50 Aufgaben
§ 51 Teilnahme weiterer Personen
IV. Abschnitt: Stufenvertretungen, Gesamtpersonalrat
1. Unterabschnitt: Stufenvertretungen
§ 52 Stufenvertretungen
§ 53 Zuständigkeit
§ 54 Wahl und Zusammensetzung der Stufenvertretung
§ 55 Amtszeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung
2. Unterabschnitt: Gesamtpersonalrat
§ 56 Gesamtpersonalrat
§ 57 Wahl, Zusammensetzung und Tätigkeit
V. Abschnitt: Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 58 Errichtung
§ 59 Wahlberechtigung, Wählbarkeit
§ 60 Zusammensetzung
§ 61 Wahl und Amtszeit
§ 62 Aufgaben
§ 63 Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 64 Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung
§ 65 Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung
§ 66 Entsprechende Anwendung von Bestimmungen
VI. Abschnitt: Beteiligung des Personalrats
1. Unterabschnitt: Allgemeines
§ 67 Regeln der Zusammenarbeit
§ 68 Grundsätze für die Behandlung der Dienststellenangehörigen
§ 69 Allgemeine Aufgaben und Informationsrecht der Personalvertretung
§ 70 Schutz der Mitglieder der Personalvertretung
§ 71 Verschwiegenheitspflicht
§ 72 Behandlung personenbezogener Unterlagen
2. Unterabschnitt: Formen und Durchführung der Mitbestimmung und Mitwirkung
§ 73 Grundsätze der Mitbestimmung
§ 74 Verfahren
§ 75 Einigungsstelle
§ 76 Dienstvereinbarungen
§ 77 Durchführung von Entscheidungen
§ 78 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 79 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten
§ 80 Mitbestimmung in sozialen und sonstigen innerdienstlichen sowie organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
§ 81 Ausnahmen von der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
§ 82 Mitwirkung des Personalrats bei Kündigungen
§ 83 Verfahren der Mitwirkung
3. Unterabschnitt: Sonstige Beteiligung
§ 84 Beteiligung bei organisatorischen Maßnahmen
§ 85 Beteiligung bei Prüfungen
§ 86 Beteiligung beim Arbeitsschutz

Zweiter Teil: Besondere Bestimmungen für einzelne Zweige des öffentlichen Dienstes
I. Abschnitt: Grundsatz
§ 87 II. Abschnitt: Kommunale Gebietskörperschaften sowie sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit einstufigem Verwaltungsaufbau, die der Aufsicht des Landes unterstehen
§ 88 Kommunale Dienststellen, Wählbarkeit und Teilnahme an Sitzungen der Vertretungskörperschaft
§ 89 Oberste Dienstbehörde, Einigungsverfahren und Einigungsstelle
§ 90 Einrichtungen mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung
§ 91 Zweckverbände und andere öffentlich-rechtliche Verbände
§ 92 Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit, rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
III. Abschnitt: Polizei
§ 93 Personalräte bei den Polizeibehörden
§ 94 Stufenvertretung
IV. Abschnitt: Schulen und Studienseminare § 95 Gruppenbildung, Erweiterung des Personalrats
§ 96 Studienreferendarinnen und Studienreferendare, Anwärterinnen und Anwärter für die Lehrämter, Verwaltungs- und Hilfspersonal, außerunterrichtlich eingesetzte Betreuungskräfte
§ 97 Stufenvertretungen
V. Abschnitt: Hochschulen und Forschungsstätten
§ 98 Beschäftigte
§ 99 Gruppenbildung, Erweiterung des Personalrats, Vertretung
§ 99 a Universitätsmedizin GmbH
§ 100 Gemeinsamer Personalrat
VI. Abschnitt: Besondere kulturelle und kulturfördernde Einrichtungen
§ 101 Theater und Orchester
§ 102 (aufgehoben)
VII. Abschnitt: Forsten
§ 103 Staatsforstverwaltung
§ 104 Beschäftigte der Staatsforstverwaltung, Stufenvertretung
§ 105 Arbeitsverhältnis
§ 106 Wählbarkeit
VIII. Abschnitt: Sozialversicherungsträger
§ 107 Dienstordnungsmäßige Angestellte
§ 108 Dienststellenleiterin oder Dienststellenleiter
§ 108a AOK - Die Gesundheitskasse in Rheinland-Pfalz, Innungskrankenkasse Rheinland-Pfalz, Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
§ 109 Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen
IX. Abschnitt: Justizverwaltung
§ 110 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare
§ 111 Stufenvertretung
X. Abschnitt: Zweites Deutsches Fernsehen
§ 112 Beschäftigte
§ 113 Dienststellen
§ 114 Dienststellenleiterin oder Dienststellenleiter
§ 115 Wahlberechtigung
§ 116 Einigungsverfahren und Einigungsstelle
§ 117 Sonderregelungen der Mitbestimmung
§ 118 Beteiligung im Fernsehrat
§ 119 Anhörung
§ 120 Dienstvereinbarung über besondere Regeln für die Zusammenarbeit der Beschäftigten des ZDF

Dritter Teil Gerichtliche Entscheidungen, ergänzende Bestimmungen, Schlussbestimmungen I. Abschnitt Gerichtliche Entscheidungen § 121 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte § 122 Bildung von Fachkammern (Fachsenaten) II. Abschnitt Ergänzende Bestimmungen § 123 Bestimmungen über die Behandlung von Verschlusssachen III. Abschnitt Schlussbestimmungen § 124 Verwaltungsreformmaßnahmen § 125 Durchführungsvorschriften § 126 Religionsgemeinschaften § 127 In-Kraft-Treten

Links:
Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG)
Wahlordnung (WOLPersVG)



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