Personalrat Sachsen

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Sachsen werden vom Personalrat vertreten. Zum öffentlichen Dienst zählen die Tarifbeschäftigten (Angestellte, Arbeiter) und die Beamten.

Ein Personalrat wird zum Beispiel in folgenden Behörden und Einrichtungen gebildet: Im Forum Personalrat (PR) können Personalräte, Mitglieder der JAV, Tarifbeschäftigte (Arbeitnehmer) und Beamte kostenlos Fragen stellen und Tipps und Informationen austauschen. Natürlich ist auch der Betriebsrat (BR) kommunaler Unternehmen (z.B. Stadtwerke) willkommen.

Beispielhafte Themen: Besonderheit: Keine Angst vor "dummen Fragen", Sie können auch als Gast schreiben, also ohne Registrierung.



Inhalt des Sächsisches Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG) vom 29.8.2018:
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zusammenarbeitsgebot
§ 3 Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen
§ 4 Beschäftigte
§ 5 Gruppen
§ 6 Dienststellen
§ 7 Dienststellenleiter
§ 8 Behinderungsverbot
§ 9 Weiterbeschäftigung Auszubildender
§ 10 Schweigepflicht
§ 11 Unfallvorschriften

Teil 2 Personalvertretungen
§ 12 Bildung von Personalräten
§ 13 Wahlberechtigung
§ 14 Wählbarkeit
§ 15 Wählbarkeit in besonderen Fällen
§ 16 Zahl der Personalratsmitglieder
§ 17 Vertretung der Gruppen
§ 18 Abweichende Verteilung auf die Gruppen
§ 19 Wahlverfahren
§ 20 Bestellung des Wahlvorstands durch den Personalrat
§ 21 Wahl des Wahlvorstands durch die Personalversammlung
§ 22 Bestellung des Wahlvorstands durch den Dienststellenleiter
§ 23 Wahleinleitung
§ 24 Schutz der Wahl – Kostenregelung
§ 25 Anfechtung der Wahl
§ 26 Amtszeit
§ 27 Wahlzeitraum
§ 28 Ausschluss und Auflösung
§ 29 Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 30 Ruhen der Mitgliedschaft
§ 31 Ersatzmitglieder
§ 32 Neuwahl bei Neubildung und Eingliederung von Dienststellen und Körperschaften

Teil 3 Geschäftsführung
§ 33 Vorstand des Personalrats
§ 34 Aufgaben des Vorstands
§ 35 Sitzungen
§ 36 Durchführung von Sitzungen
§ 37 Teilnahme von Beauftragten der Gewerkschaften
§ 38 Beschlussfassung – Beschlussfähigkeit
§ 39 Gemeinsame Beratung – Gruppenentscheidung
§ 40 Aussetzung von Beschlüssen
§ 41 Teilnahme weiterer Personen
§ 42 Verhandlungsniederschrift
§ 43 Geschäftsordnung
§ 43a Ausschüsse des Personalrats
§ 44 Sprechstunden
§ 45 Kosten

Teil 4: Rechtsstellung
§ 46 Freistellung vom Dienst
§ 47 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
§ 48 Schutzvorschriften

Teil 5 Personalversammlung
§ 49 Zusammensetzung und Leitung
§ 50 Einberufung – Tätigkeitsbericht
§ 51 Zeitpunkt
§ 52 Gegenstand
§ 53 Teilnahmerecht

Teil 6 Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
§ 54 Stufenvertretungen
§ 55 Entsprechende Anwendung der Personalvertretungsvorschriften
§ 56 Gesamtpersonalrat
§ 57 Wahl, Amtszeit und Geschäftsführung

Teil 7 Besondere Vertretungen
§ 58 Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 59 Aktives und passives Wahlrecht
§ 60 Zusammensetzung
§ 61 Wahlvorstand – Amtszeit
§ 62 Aufgaben
§ 63 Entsprechende Anwendung von Vorschriften
§ 64 Stufenvertretungen und Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 65 Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 66 (weggefallen)
§ 67 Schulen und Lehrkräfte
§ 68 Polizeivollzugsdienst
§ 69 Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte
§ 70 Staatsbetrieb Sachsenforst

Teil 8 Beteiligung der Personalvertretungen
§ 71 Zusammenarbeit
§ 72 Gleichmäßige Behandlung – Verbot parteipolitischer Betätigung
§ 73 Allgemeine Aufgaben – Anhörungen
§ 74 Unfall-, Umwelt- und Gesundheitsgefahren
§ 75 Teilnahme an Prüfungen
§ 76 Verfahren der Mitwirkung
§ 77 Mitwirkungsrechte
§ 78 Ordentliche Kündigung
§ 79 Verfahren der Mitbestimmung
§ 80 Angelegenheiten der eingeschränkten Mitbestimmung
§ 81 Angelegenheiten der vollen Mitbestimmung
§ 82 Einschränkung der Mitbestimmung, Versagungsgründe
§ 83 Initiativrecht
§ 84 Dienstvereinbarungen – Tarifverträge
§ 85 Einigungsstelle
§ 86 Durchführung von Entscheidungen
§ 87 Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats

Teil 9 Gerichtliche Entscheidung
§ 88 Zuständigkeit und Entscheidungen der Verwaltungsgerichte
§ 89 Bildung von Fachkammern

Teil 10 Verschlusssachen und Verfassungsschutz
§ 90 Ausschuss für geheime Verschlusssachen
§ 91 Abweichungen für das Landesamt für Verfassungsschutz

Teil 11 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 92 Rechtsverordnung über Wahlvorschriften
§ 93 Übergangsvorschrift (zu § 67 Absatz 1 Satz 1)
§ 94 In-Kraft-Treten – Außer-Kraft-Treten

Links:
Sächsisches Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG)
Wahlordnung (SächsPersVWVO)



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