Zulage S13 TVöD
#1

Wieso gibt es keine Zulage für S13?
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#2

Das würde mich auch interessieren.
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#3

Weil es so vereinbart wurde. In den höheren Entgeltgruppen sind lediglich für Sozialarbeiter etc. Zulagen vorgesehen. Diese gibt es in der S13 nicht.
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#4

Das ist eine extreme Ungerechtigkeit. In S13 sind Erzieher/innen eingruppiert und für die ist doch schließlich die Erhöhung gedacht.
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#5

Man hat die Leitungskräfte bei den Erziehern ab S13 ausgenommen. Offensichtlich sah man den Bedarf bei den Tarifparteien nur bei Erziehern bis S11a.
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#6

(30.05.2022, 17:42)Gast schrieb:  Wieso gibt es keine Zulage für S13?
Es wäre dringend eine nachverhandlung notwendig
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#7

Das muss nachverhandelt werden
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#8

(30.05.2022, 17:42)Gast schrieb:  Wieso gibt es keine Zulage für S13?
Es wäre dringend eine nachverhandlung notwendig. Erzieher/innen, die in die S14  oder S15 eingruppiert sind, erhalten die Erhöhung doch auch... Sind aber keine Sozialarbeiter/innen.
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#9

(02.06.2022, 17:35)Gast schrieb:  
(30.05.2022, 17:42)Gast schrieb:  Wieso gibt es keine Zulage für S13?
Es wäre dringend eine nachverhandlung notwendig. Erzieher/innen die in die in S14  oder S15 eingruppiert sind erhalten die Erhöhung doch auch... Sind aber keine Sozialarbeiter/innen.

Das ist eine absolute Sauerei, um es mal auf Deutsch auszudrücken.
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#10

(02.06.2022, 17:35)Gast schrieb:  Wieso gibt es keine Zulage für S13?
Es wäre dringend eine nachverhandlung notwendig. Erzieher/innen, die in die S14  oder S15 eingruppiert sind, erhalten die Erhöhung doch auch... Sind aber keine Sozialarbeiter/innen.

Bitte den Tarifvertrag und das Einigungspapier lesen. Die Aussage ist schlicht falsch, dass Erzieher in der S14 und S15 die Zulage bekommen.

Es gibt keine Erzieher in der S14. Und in der S15 gibt es die Zulage nur in der Fallgruppe 6, welche keine Erzieher sind.
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#11

Erzieher/innen die als Leitung von Kindergärten mit einer Belegung von 70 Plätzen tätig sind sind in S15 eingruppiert.!!!
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#12

Aber die sind nicht in der Fallgruppe 6 und nur diese bekommen laut Einigungspapier eine Zulage.
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#13

Danke, jetzt hab ich es verstanden und kann es akzeptieren.
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#14

(06.06.2022, 21:43)Gast schrieb:  Erzieher/innen die als Leitung von Kindergärten mit einer Belegung von 70 Plätzen tätig sind sind in S15 eingruppiert.!!!
Diese Leitungskräfte sind NICHT in der S 15 sondern "nur" in der S 13 eingruppiert!
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#15

(14.06.2022, 14:37)Gast schrieb:  
(06.06.2022, 21:43)Gast schrieb:  Erzieher/innen die als Leitung von Kindergärten mit einer Belegung von 70 Plätzen tätig sind sind in S15 eingruppiert.!!!
Diese Leitungskräfte sind NICHT in der S 15 sondern "nur" in der S 13 eingruppiert!
Bei uns (kath Träger) sind Leitungen im genannten Fall in der S15 eingruppiert.
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