Kürzung der Anwärterbezüge wegen Wiederholung der Laufbahnprüfung
#2

Hallo Gast,

ich hätte es nicht für möglich gehalten, hab aber mal kurz eine bekannte Suchmaschine angestrengt: http://www.buzer.de/gesetz/1599/a22817.htm - § 66 BBesG sagt genau das aus. Demnach ist es rechtmäßig. Von daher sehe ich da keine Möglichkeiten für dich. Da ich auch deine Lebenslage nicht kenne (zu hohe Miete? zu hoher Lebensstandard? etc) weiß ich nicht, was ich dir anraten könnte.

Grüße und für den weiteren Weg alles Gute
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Kürzung der Anwärterbezüge wegen Wiederholung der Laufbahnprüfung - von Gast - 12.11.2012, 10:56
RE: Kürzung der Anwärterbezüge wegen Wiederholung der Laufbahnprüfung - von mauswanderer - 14.11.2012, 12:15
RE: Kürzung der Anwärterbezüge wegen Wiederholung der Laufbahnprüfung - von Gast - 22.10.2013, 08:34



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