Vorzeitiger Stufenaufstieg?
#1

ich benötige mal eine fachkundige Aussage zum Thema Eingruppierung / Höhergruppierung.

Unsere Mitarbeiter auf dem Bauhof sollten eigentlich (bis auf den Vorarbeiter) alle in der EG 5 eingruppiert sein.
Durch irgendwelche Umstände sind aber zwei Kollegen in der EG 4 geblieben. Der eine Kollege arbeitet seit Oktober 2004, der andere Kollege seit September 2010 bei uns.
Nun sollen beide rückwirkend zum 01.03.2013 in die EG 5 / Stufe 3 höhergruppiert werden. So weit, so gut.
Nur der Kollege der seit 2004 bei uns arbeitet, bekommt nur den Garantie Betrag von 52,47 € und der Kollege aus 2010 hat 78,57 € mehr in der Tasche.

Das ist, mal abgesehen das dass halt der TVöD ist, natürlich nicht gerade gerecht gegenüber dem Kollegen der bereits 6 Jahre länger da ist.

Wie können wir dem Kollegen helfen? Kann man hier den §17 TVöD ansetzen und den Kollegen nach einem 1/2 Jahr vorzeitig in die 5/4 nehmen, die Voraussetzung dafür sind gegeben.
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Vorzeitiger Stufenaufstieg? - von Gast - 14.03.2013, 09:39
RE: Vorzeitiger Stufenaufstieg? - von 1887 - 14.03.2013, 10:55
RE: Vorzeitiger Stufenaufstieg? - von Roland - 20.03.2013, 11:11
RE: Vorzeitiger Stufenaufstieg? - von keineAhnung - 20.03.2013, 22:19
RE: Vorzeitiger Stufenaufstieg? - von Roland - 21.03.2013, 08:43
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RE: Vorzeitiger Stufenaufstieg? - von Roland - 22.03.2013, 08:45
RE: Vorzeitiger Stufenaufstieg? - von Gast - 04.04.2013, 13:30
RE: Vorzeitiger Stufenaufstieg? - von keineAhnung - 22.03.2013, 15:42



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