Grundsteuererhöhung zum Ausgleich von Gebührenhaushalten?
#2

Hallo,

ich antworte, obwohl ich kein Kommunalpolitiker bin.

Die Kommune kann beschließen, dass die Gebühren nur einen Teil der einrichtungsbezogenen Kosten decken und das jew. Defizit durch die allgemeine Deckung ausgeglichen wird. Die allgemeine Deckung wird durch Einnahmen getragen, die nicht zweckgebunden sind. Dazu gehören Grundsteuern (der Begriff Steuern sagt schon aus, dass diese ohne Zweckbindung verwendet werden), aber auch Schlüsselzuweisungen und ähnliches.
Der Kassenkredit hat damit nur sehr indirekt etwas zu tun, der Blick sollte auf den Ergebnishaushalt gerichtet sein.
Grundsteuern sind im übrigen Erträge und haben mit Investitionen nichts zu tun.
Im Kern kann die Kommunalpolitik entscheiden, dass nicht nur die Nutzer einer Einrichtung sondern ALLE Bürger einer Stadt einen bestimmten Anteil mitfinanzieren sollen.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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Grundsteuererhöhung zum Ausgleich von Gebührenhaushalten? - von Gast - 04.11.2013, 17:37
RE: Grundsteuererhöhung zum Ausgleich von Gebührenhaushalten? - von Taschentuch - 04.11.2013, 18:22



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