Eingruppierung nach TVÖD
#5

Hallo.

Ja, du verstehst etwas grundlegendes nicht richtig.

Die von dir dargestellte "Vergleichstabelle" nimmt keinen Vergleich der Eingruppierungen für eine Stellenbewertung vor. Aus dieser ist auch kein Anspruch für deine eigene Stelle abzuleiten.

Es handelt sich um eine Vergleichstabelle, die wohl ursprünglich § 11 BAT entnommen und ergänzt wurde (um die entsprechende EG). Primär nicht für Stellenbewertungen vorgesehen. Jedoch wird diese dennoch herangezogen, wenn es um das Kriterium der unterstellten Mitarbeiter geht.

Bsp:
BAT Ib Fgr. 1b (EG 14)

Dort heißt es:
Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, denen mindestens drei Angestellte mindestens der VergGr. II durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

Hast du jetzt einen Beamten wird es schwierig. Schaust du in die Tabelle siehst du aber, dass BAT II z. B. A13 ist. Hast du dann drei A13er unter dir ist es wie drei Beschäftigte mit BAT II.


Deine Eingruppierung ergibt sich aus den von dir auf Dauer auszuführenden Tätigkeiten (mal eventuelle Formalien außer Acht gelassen).

Die von dir aufgeführten Stufen haben auch nichts mit der eigentlichen Eingruppierung zu tun.

Ansonsten hat 1887 ja schon geschrieben, dass die beamtenrechtliche Bewertung uninteressant ist, da es sich "eigentlich" um zwei verschiedene Bewertungssysteme handelt. Ich habe bisher keine Behörde kennengelernt, die die Bewertungen der Beamten 1:1 von den Beschäftigten übernimmt und somit ein einheitliches Bewertungssystem geschaffen hat (was ja theoretisch geht). Vielmehr wird nach KGSt oder einem leicht abgewandelten System bewertet.

Gruß
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Eingruppierung nach TVÖD - von Friesin - 03.11.2014, 13:12
RE: Eingruppierung nach TVÖD - von 1887 - 03.11.2014, 14:07
RE: Eingruppierung nach TVÖD - von Friesin - 03.11.2014, 16:03
RE: Eingruppierung nach TVÖD - von Gast - 03.11.2014, 19:44
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RE: Eingruppierung nach TVÖD - von Gast - 05.11.2014, 08:31
RE: Eingruppierung nach TVÖD - von Friesin - 05.11.2014, 08:44
RE: Eingruppierung nach TVÖD - von keineAhnung - 05.11.2014, 19:57



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