22.01.2015, 13:27
Hi.
Die rechtliche Grundlage ist in § 17 Abs. 4 TVöD zu finden. Dort heißt es:
Wenn du mit EG 5 Stufe 1 eingestellt und ein Tag später in EG 6 höhergruppiert wirst, dann kommst du in die Stufe 2.
Gruß
Die rechtliche Grundlage ist in § 17 Abs. 4 TVöD zu finden. Dort heißt es:
Zitat:(4) 1Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2.
Wenn du mit EG 5 Stufe 1 eingestellt und ein Tag später in EG 6 höhergruppiert wirst, dann kommst du in die Stufe 2.
Gruß