16.10.2015, 15:03
Das Organisationsrecht des Dienstherrn greift hier und wie schon die Antworten vor mir deutlich machen, muss man im Tarifrecht sehr aufpassen, dass der zeitliche Anteil der niedriger bewerteten Tätigkeit nicht "Oberhand" gewinnt, was ggf. eine Herabgruppierung nach sich ziehen kann. Allerdings ändert sich auch der Aufgabenzuschnitt mit der Zeit - das ist normal und notwendig - es sei nur an die technische Entwicklung gedacht. Die Zielrichtung wurde wohl nicht vor dem Beginn der Qualifizierung in einem Gespräch verdeutlicht?