Eingruppierung TV-V
#4

Im ersten Schritt klären was die wahrzunehmenden Aufgaben sind. (Hast du dazu etwas schriftliches bekommen? Was steht im Arbeitsvertrag? Wir ist der Arbeitgeber der Pflicht gemäß Nachweisgesetz nachgekommen? Hat man dir eine Arbeitsplatzbeschreibung ausgehändigt?

Was ist der Status der alten Arbeitplatzbeschreibung und hat man dir die Aufgaben so übertragen (einschließlich übereinstimmende Zeitanteile)?

Wenn du selber nicht in der Lage bist zu beurteilen ob die dir übertragenen Aufgaben E10 oder E11 sind entsprechend Unterstützung suchen. Betriebsrat, als Gewerkschaftsmitglied dort oder Fachjuristen etc.

Wenn du zum Ergebnis kommst es ist E11 entsprechende Bezahlung einfordern.

Falls es bei euch üblich ist einfach eine Überprüfung der Eingruppierung erbitten.

Du kannst auch einfach mal mit deinem Vorgesetzten und/oder der Personalabteilung sprechen und dabei die alte Ausschreibung erwähnen. Bitte sie dir zu erläutern warum es bei dir die E10 ist.
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Eingruppierung TV-V - von Gast - 05.01.2018, 16:14
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RE: Eingruppierung TV-V - von Gast - 08.01.2018, 10:55



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