Höhergruppierung durch Master-Studium?
#2

Hallo,

die Chance hast Du, aber es kommt gemäß § 12 TVöD (Eingruppierung) auf die nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit an:

(1) Die Eingruppierung der/des Beschäftigten richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA). Die/Der Beschäftigte erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe, in der sie/er eingruppiert ist.
(2) Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihr/ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht.
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Höhergruppierung durch Master-Studium? - von Gast - 25.08.2019, 20:37
RE: Höhergruppierung durch Master-Studium? - von Gast - 25.08.2019, 21:06
RE: Höhergruppierung durch Master-Studium? - von Gast - 25.08.2019, 21:14
RE: Höhergruppierung durch Master-Studium? - von Gast - 27.08.2019, 07:07



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