Höhergruppierung durch Master-Studium?
#4

Was steht in der Stellenbeschreibung und wie ist die Stelle bewertet, also welche Eingruppierung?

In erster Linie kommt es auf die Bewertung der Tätigkeiten an. Wenn die Stelle aufgrund der Tätigkeiten richtigerweise mit der E 11 bewertet wurde und als Voraussetzung keinen Master erfordert, dann nützt Dir ein weiterer Abschluss dafür nichts.

Beatrix
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Höhergruppierung durch Master-Studium? - von Gast - 25.08.2019, 20:37
RE: Höhergruppierung durch Master-Studium? - von Gast - 25.08.2019, 21:06
RE: Höhergruppierung durch Master-Studium? - von Gast - 25.08.2019, 21:14
RE: Höhergruppierung durch Master-Studium? - von Gast - 27.08.2019, 07:07



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