Auszahlung der geleisteten Überstunden
#4

Hallo,

also hinsichtlich der Überstunden (nicht Mehrarbeit) kannst du gern einfach eine Zahl in den Raum stellen. Wenn diese Zahl zu gering war, dann fragst du, ob du weiterarbeiten sollst oder nicht Wink (hier auch intern geltende DV zur Regelung der Arbeitszeit beachten).

Der Anspruch auf Gehaltszahlungen ergibt sich grundsätzlich auf Grundlage deines Arbeitsvertrages (§ 611a BGB) UND hier nach deiner Leistungserbringungen (§ 614 BGB).
Insofern du dem TVöD-V unterliegst verweise ich ergänzend auch auf § 24 TVöD-V.
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Auszahlung der geleisteten Überstunden - von Gast - 06.08.2021, 13:44
RE: Auszahlung der geleisteten Überstunden - von Gast - 06.08.2021, 17:08
RE: Auszahlung der geleisteten Überstunden - von Gast - 07.08.2021, 09:16
RE: Auszahlung der geleisteten Überstunden - von Gast - 09.08.2021, 08:39



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