26.10.2021, 07:57
Einen Antrag auf Höhergruppierung gibt es grundsätzlich nicht mehr. Es ist die entsprechende Bezahlung einzufordern.
Der §37 TVöD ist nur für die Zahlung nicht für die Eingruppierung relevant.
Wann haben sich die übertragenen Aufgaben so geändert, dass diese zu einer höheren Entgeltgruppe führen?
Soweit die Höhergruppierung vor dem 1.3.2017 zurückwirkt erfolgt eine Höhergruppierung nach den damals geltenden Regelungen (ggf. Stufenverlust). Daneben gilt die Stufe zum Datum der Höhergruppierung. Wenn man z.B. damals noch in einer niedrigeren Stufe war gilt diese.
Die Höhergruppierung ist in §17 TVöD geregelt. Es ist die jeweils gültige Fassung die zum Datum der Höhergruppierung galt (nicht das Datum wo die Korrektur der Eingruppierung vorgenommen wird).
Der §37 TVöD ist nur für die Zahlung nicht für die Eingruppierung relevant.
Wann haben sich die übertragenen Aufgaben so geändert, dass diese zu einer höheren Entgeltgruppe führen?
Soweit die Höhergruppierung vor dem 1.3.2017 zurückwirkt erfolgt eine Höhergruppierung nach den damals geltenden Regelungen (ggf. Stufenverlust). Daneben gilt die Stufe zum Datum der Höhergruppierung. Wenn man z.B. damals noch in einer niedrigeren Stufe war gilt diese.
Die Höhergruppierung ist in §17 TVöD geregelt. Es ist die jeweils gültige Fassung die zum Datum der Höhergruppierung galt (nicht das Datum wo die Korrektur der Eingruppierung vorgenommen wird).