Auskunft gegenüber Creditreform
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Die Creditreform xy möchte von einer öffentlichen Verwaltung eine Wirtschaftsauskunft über das Unternehmen. Angefangen von allgemeinen Daten bis hin zu Umsätzen Jahresabschlüssen, Bilanz ( Eigenkapital, Verbindl. gegenüber Kreditinstituten und Weiteres), Anzahl der Angestellten, Kontoverbindungen ect. Ist man als öffentliche Verwaltung dazu verpflichtet, solche Angaben zu machen oder überhaupt Auskunft zu geben?

MfG
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Auskunft gegenüber Creditreform - von Gast - 12.04.2022, 17:11
RE: Auskunft gegenüber Creditreform - von Gast - 12.04.2022, 19:32
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