08.08.2022, 14:32
Nun gibt es keine E9b im TV-V. Vom Gehalt entspricht dies der E8 im TV-V.
Zwingen kann man nicht. Soweit es aber von der Eingruppierung gedeckt ist kann der Arbeitgeber diese Tätigkeit übertragen. Dann kann man natürlich kündigen. In dem Sinne kann er nicht zwingen.
Zwingen kann man nicht. Soweit es aber von der Eingruppierung gedeckt ist kann der Arbeitgeber diese Tätigkeit übertragen. Dann kann man natürlich kündigen. In dem Sinne kann er nicht zwingen.