VEFK Eingruppierung
#5

Nun gibt es keine E9b im TV-V. Vom Gehalt entspricht dies der E8 im TV-V.
Zwingen kann man nicht. Soweit es aber von der Eingruppierung gedeckt ist kann der Arbeitgeber diese Tätigkeit übertragen. Dann kann man natürlich kündigen. In dem Sinne kann er nicht zwingen.
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VEFK Eingruppierung - von Gast - 27.10.2020, 22:01
RE: VEFK Eingruppierung - von Gast - 28.10.2020, 09:25
RE: VEFK Eingruppierung - von Gast - 28.10.2020, 13:48
RE: VEFK Eingruppierung - von Gast - 08.08.2022, 14:21
RE: VEFK Eingruppierung - von Gast - 08.08.2022, 14:32



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