20.02.2023, 14:59
Kleine Anmerkung als Zitat aus dem TVöD
§ 19 Erschwerniszuschläge
(1) 1Erschwerniszuschläge werden für Arbeiten gezahlt, die außergewöhnliche Erschwernisse beinhalten. 2Dies gilt nicht für Erschwernisse, die mit dem der Eingruppierung zugrundeliegenden Berufs- oder Tätigkeitsbild verbunden sind.
In den allermeisten Fällen werden demnach keine besonderen Erschwerniszuschläge kommen...
§ 19 Erschwerniszuschläge
(1) 1Erschwerniszuschläge werden für Arbeiten gezahlt, die außergewöhnliche Erschwernisse beinhalten. 2Dies gilt nicht für Erschwernisse, die mit dem der Eingruppierung zugrundeliegenden Berufs- oder Tätigkeitsbild verbunden sind.
In den allermeisten Fällen werden demnach keine besonderen Erschwerniszuschläge kommen...