Eingruppierung Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Vollstreckung
#2

"An wen können wir uns wenden, um herauszufinden, ob das so korrekt ist?"
Gewerkschaften beraten ihre Mitglieder. Anwälte ihre Mandanten. Ggf. hat der Personalrat hinreichende Kenntnisse um eine Einschätzung zu geben.
Man kann sich auch selber eine Meinung bilden und ggf. schauen ob man in Foren Hilfe findet. Es gibt auch Literatur. Vielleicht hat man Glück in der Behördenbibliothek fündig zu werden. Vielleicht hat die Behörde auch Zugriff auf einschlägige Datenbanken etc. eingekauft.
Zitieren Multi-Zitat
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.




Nachrichten in diesem Thema
Eingruppierung Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Vollstreckung - von Gast - 24.02.2025, 23:34
RE: Eingruppierung Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Vollstreckung. - von Gast - 25.02.2025, 08:56



NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst