26.03.2025, 11:31
Für Baden-Württemberg ergibt sich das z. B. aus § 19 GemO. Im Regelfall (so auch bei uns) ist der Verdienstausfall pauschal durch das Sitzungsgeld gemäß Entschädigungssatzung der Gemeinde abgegolten.
Da die Sitzungstermine normalerweise Monate im Voraus feststehen, dürfte es kein Problem darstellen, die Arbeitszeiten so zu legen, dass man zu Sitzungszeiten keinen Dienst hat.
Da die Sitzungstermine normalerweise Monate im Voraus feststehen, dürfte es kein Problem darstellen, die Arbeitszeiten so zu legen, dass man zu Sitzungszeiten keinen Dienst hat.