Ungleiche Eingruppierung bei gleicher Tätigkeit
#6

Moin,

die Überschrift geht fehl, da es sich nicht um die Eingruppierung handelt. Die Erfahrungsstufen gewähren einen Ermessens- und Verhandlungsspielraum für den Arbeitgeber. Eine Ungleichbehandlung mit bestehenden Arbeitsverhältnissen als Grund anzuführen bringt den Personalrat nicht weiter. Einen Aufsatz mit Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung des BVerwG dazu findet sich unter http://www.humboldt-forum-recht.de/deuts...ikelid=244

Grüße
1887
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Ungleiche Eingruppierung bei gleicher Tätigkeit - von Frank-65 - 28.04.2012, 09:05
RE: Ungleiche Eingruppierung bei gleicher Tätigkeit - von Fränklin - 28.04.2012, 23:12
RE: Ungleiche Eingruppierung bei gleicher Tätigkeit - von Frank-65 - 29.04.2012, 09:01
RE: Ungleiche Eingruppierung bei gleicher Tätigkeit - von Fränklin - 29.04.2012, 15:31
RE: Ungleiche Eingruppierung bei gleicher Tätigkeit - von Frank-65 - 29.04.2012, 16:09
RE: Ungleiche Eingruppierung bei gleicher Tätigkeit - von 1887 - 30.04.2012, 08:10



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