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Arbeitnehmer in den Versorgungsbetrieben der öffentlichen Hand werden in der Regel nach dem Tarifvertrag TV-V bezahlt.
Der TV-V gilt somit für die Mitarbeiter der Stadtwerke, Gemeindewerke und Kreiswerke. Auch weitere Betriebe wie technische Werke, Netzgesellschaften, Klärwerke, Bäder, Bauhöfe, Verkehrsbetriebe, Wasserwerke, Wasserverbände, Zweckverbände, Abfallbetriebe, Stadtentwässerung und viele mehr wenden zum Teil den TV-V an. Der Begriff "Arbeitnehmer" umfasst die früheren Gruppen der Angestellten und Arbeiter. In Kooperation mit dem Online-Jobportal stellenanzeigen.de präsentieren wir aktuelle Stellenanzeigen für Versorgungsbetriebe.
Kriterien der Stellenanzeigen (m/w/d):
- Stellenanzeigen Vollzeit, Teilzeit, Minijobs
- Praktikum, Jobs, Ausbildung, Studium
- Stellenanzeigen nach Gehalt, vgl. Stadtwerke Verdienst
- Stadtwerke öffentlicher Dienst
- Befristete / unbefristete Stellen
- Stellenausschreibungen nach Schulabschluss: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur
- Stellenangebote für Studienabsolventen, Quereinsteiger
- Stellenanzeigen nach Entgeltgruppe, vgl. Beispiele zur Eingruppierung nach TV-V
- Stellen nach Bundesland: NRW, Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hessen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg Vorpommern, Saarland
- Stellen in einer Stadt / einem Stadtstaat: Berlin, München, Köln, Hamburg, Dortmund, Bremen, Stuttgart, Essen, usw.
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