Stellenanzeigen Versorgungsbetriebe

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Über den Stellenmarkt:
Arbeitnehmer in den Versorgungsbetrieben der öffentlichen Hand werden in der Regel nach dem Tarifvertrag TV-V bezahlt.

Der TV-V gilt somit für die Mitarbeiter der Stadtwerke, Gemeindewerke und Kreiswerke. Auch weitere Betriebe wie technische Werke, Netzgesellschaften, Klärwerke, Bäder, Bauhöfe, Verkehrsbetriebe, Wasserwerke, Wasserverbände, Zweckverbände, Abfallbetriebe, Stadtentwässerung und viele mehr wenden zum Teil den TV-V an. Der Begriff "Arbeitnehmer" umfasst die früheren Gruppen der Angestellten und Arbeiter. In Kooperation mit dem Online-Jobportal stellenanzeigen.de präsentieren wir aktuelle Stellenanzeigen für Versorgungsbetriebe.

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