TV-N SH: Tarifvertrag Nahverkehr Schleswig-Holstein

Für Arbeitnehmer im ÖPNV in Schleswig-Holstein wie z.B. Busfahrer, Kontrollschaffner oder Fahrzeughandwerker gilt in der Regel der Spartentarifvertrag TV-N. Die Angestellten in diesem Tarifvertrag gehören zum öffentlichen Dienst. Der Tarifvertrag enthält auch eine Entgeltordnung mit Vorgaben zur Eingruppierung in Entgeltgruppen. Der Tarifvertrag wird von ver.di mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband geschlossen. Als Arbeitgeber fungieren zumeist kommunale Verkehrsbetriebe, Verkehrsgesellschaften oder Stadtwerke.

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Inhalt:
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Beschäftigungssicherung
§ 3 Arbeitsvertrag, Probezeit
§ 4 Allgemeine Pflichten
§ 5 Betriebszugehörigkeit
§ 6 Eingruppierung, Zulagen für höherwertige Tätigkeit
§ 7 Entgelt
§ 8 Teilzeitbeschäftigung
§ 9 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 10 Begriffsbestimmungen für Sonderformen der Arbeitszeit
§ 11 Ausgleich für Sonderformen der Arbeitszeit
§ 12 Arbeitszeitkonto
§ 13 Erschwerniszuschläge
§ 14 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
§ 15 Erholungsurlaub, Zusatzurlaub
§ 16 Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung
§ 17 Zuwendung, Urlaubsgeld, Sonderzahlung
§ 18 Besondere Zahlungen
§ 19 Zusatzversorgung
§ 20 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 21 Ausschlussfristen
§ 22 Anwendung weiterer Tarifverträge
§ 23 Besondere Bestimmungen für AN im Fahrdienst
§ 24 Inkrafttreten
Anlage 1 Entgeltordnung gem. § 6 Abs. 1 TV-N SH
Anlage 2 Monatsentgelttabelle gem. § 7 Abs. 1 TV-N SH
Anlage 3 Besondere Bestimmungen für AN im Fahrdienst gem. § 23 TV-N SH
Anlage 4 Anwendungsvereinbarung gem. § 1 Abs. 3 TV-N SH2

Für das private Omnibusgewerbe besteht ein gesonderter Tarifvertrag.



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