Eingruppierung bei der Feuerwehr nach dem TVöD

Nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Anlage 1 zur Entgeltordnung (VKA), gelten bei der Feuerwehr für Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst spezielle Tätigkeitsmerkmale.

Vorbemerkungen
  1. Die Eingruppierung gemäß den nachfolgenden Merkmalen setzt jeweils mindestens die Erfüllung der Voraussetzungen für die zweite Ebene der Laufbahngruppe 1 oder eine nach Landesrecht – soweit vorhanden – gleichgestellte Ausbildung (z.B. Werkfeuerwehrfrau oder -mann) voraus.
  2. Auf Beschäftigte von Flughafenfeuerwehren und Werksfeuerwehren finden die nachfolgenden Tätigkeitsmerkmale keine Anwendung.
Entgeltgruppe 7
Beschäftigte in der Tätigkeit einer Truppfrau oder eines Truppmanns oder in einer Tätigkeit, die derjenigen von beamteten Brandmeisterinnen und Brandmeistern entspricht.

Entgeltgruppe 8
Beschäftigte, denen durch ausdrückliche Anordnung die Führung einer taktischen Einheit bis Truppstärke übertragen ist, oder in einer Tätigkeit, die derjenigen von beamteten Oberbrandmeisterinnen und Oberbrandmeistern entspricht.

Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte, denen durch ausdrückliche Anordnung die Führung der taktischen Einheit ab Staffelstärke übertragen ist oder in einer gleich zu bewertenden Tätigkeit von beamteten Hauptbrandmeisterinnen und Hauptbrandmeistern. (Hierzu Protokollerklärung)

Protokollerklärung:
Nach diesem Merkmal sind auch Beschäftigte eingruppiert, die den Lehrgang zur Gruppenführung erfolgreich abgeschlossen haben und denen durch ausdrückliche Anordnung die Führung von Einsätzen ab Truppstärke übertragen ist.

Entgeltgruppe 9b
Beschäftigte, denen durch ausdrückliche Anordnung die Führung der taktischen Einheit ab Gruppenstärke übertragen ist oder in einer gleich zu bewertenden Tätigkeit von beamteten Hauptbrandmeisterinnen und Hauptbrandmeistern.

Entgeltgruppe 9c
  1. Beschäftigte, denen durch ausdrückliche Anordnung die Führung der taktischen Einheit ab Gruppenstärke übertragen ist mit besonders verantwortungsvollen Tätigkeiten oder in einer gleich zu bewertenden Tätigkeit von beamteten Hauptbrandmeisterinnen und Hauptbrandmeistern oder von Brandinspektorinnen und Brandinspektoren.
  2. Schicht- bzw. Wachabteilungsleiterinnen und -leiter
Entgeltgruppe 10
  1. Beschäftigte, denen durch ausdrückliche Anordnung die Führung der taktischen Einheit ab Zugstärke übertragen ist oder in einer Tätigkeit, die derjenigen von beamteten Brandoberinspektorinnen und Brandoberinspektoren entspricht.
  2. Schicht- bzw. Wachabteilungsleiterinnen und -leiter, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung erheblich aus der Entgeltgruppe 9c Fallgruppe 2 heraushebt.
Entgeltgruppe 11
  1. Beschäftigte, denen durch ausdrückliche Anordnung die Führung der taktischen Einheit ab Verbandsstärke übertragen ist oder in einer Tätigkeit, die derjenigen von beamteten Brandamtfrauen und Brandamtmännern entspricht.
  2. Schicht- bzw. Wachabteilungsleiterinnen und -leiter, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung erheblich aus der Entgeltgruppe 9c Fallgruppe 2 heraushebt.
  3. Ständige Vertreterinnen und Vertreter von Wachleiterinnen oder -leitern.
Entgeltgruppe 12
  1. Schicht- bzw. Wachabteilungsleiterinnen und -leiter, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
  2. Wachleiterinnen und -leiter.
(in der Fassung der Änderungsvereinbarung Nr. 15 vom 25.10.2020)

In der TVöD Entgelttabelle können Sie das Gehalt zu jeder Entgeltgruppe ermitteln. Neben der Entgeltgruppe ist die Stufe für das Gehalt relevant.

Feuerwehrgerätewart:
Die Stelle des Feuerwehrgerätewarts wird vielfach mit einer hauptamtlichen Kraft besetzt. Die Eingruppierung des Gerätewarts erfolgt grundsätzlich nach den Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung für handwerkliche Tätigkeiten. Soweit landesbezirkliche Tarifverträge dazu besondere Tätigkeitsmerkmale enthalten, sind diese vorrangig. Beispiele: Hessen [HTBH], Schleswig Holstein [TV-Lohngruppenverzeichnis], Bayern [TV EGO Handwerk Bayern]






Feuerwehrbeamte:
Die meisten Feuerwehrleute der Berufsfeuerwehren unterliegen nicht den oben genannten Eingruppierungsregeln, da sie Beamte sind. Deren Besoldung richtet sich insbesondere nach Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen (mehr zur Beamtenbesoldung ...). Kleinere Städte und Gemeinden verfügen ausschließlich über eine freiwillige Feuerwehr, die sich aus ehrenamtlichen Mitgliedern und Ehrenbeamten zusammen setzt. Für verbeamtete Feuerwehrleute steht das Forum Beamte bereit.


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