TVöD NRW
Der grundsätzlich bundesweit gültige Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) kann im Bereich der kommunalen Arbeitgeber (VKA) um landesbezirkliche Tarifverträge ergänzt werden.Beispiele für mögliche Regelungen:
- § 1: Einbeziehen von Betrieben nach TV-V oder TV-N in den TVöD
- § 6: Regelmäßige Arbeitszeit (Abweichen vom Arbeitszeitschutzgesetz, Arbeitszeitkorridor, Rahmenzeit)
- § 8: Entgelt für Bereitschaftsdienst
- § 10: Arbeitszeitkonto
- § 14: Zulage bei vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
- § 15: Abweichungen von der Gehaltstabelle für an- und ungelernte Tätigkeiten in von Privatisierung oder Outsourcing bedrohten Bereichen
- § 19: Erschwerniszuschläge
- Entgeltordnung: Tätigkeitsmerkmale Entgeltgruppen 1, 2, 8, 9a (handwerkliche Tätigkeitsmerkmale), Schulhausmeister
Teil A Allgemeine Regelungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Bereitschaftsdienstentgelt (zu § 8 Abs. 4 TVöD-AT)
§ 3a Höherwertige Tätigkeit
§ 3b Vorhandwerkerzulage
§ 4 Leistungsentgelte (zur Protokollerklärung Nr. 5 zu § 18 TVöD-AT)
§ 5 Erschwerniszuschläge (zu § 19 Abs. 5 TVöD-AT i.V.m. § 23 Abs. 1 TVÜ-VKA)
§ 6 Jubiläumsgeld (zu § 23 Abs. 2 TVöD- AT)
§ 7 Kassenverlustentschädigung
§ 8 Zusatzurlaub (zu § 15 Abs. 2 TVÜ-VKA i.V.m. § 27 TVöD-AT)
§ 9 Fahrradentschädigung
§ 10 Schutzkleidung
§ 11 Bisherige landesbezirkliche Vorschriften (zu § 2 Abs. 2 TVÜ-VKA)
§ 11a Eingruppierung
§ 12 Inkrafttreten
Teil V Verwaltung
Nr. 1 Geltungsbereich
Nr. 2 Schulhausmeister (zu Anlage D. 9 Nr. 2 TVöD-V)
Nr. 3 Kreisstraßen- und -wegewärter (zu Anlage D. 10 TVöD-V)
Nr. 4 Beschäftigte an Theatern und Bühnen (zu Anlage D. 11 TVöD-V)
Nr. 5 Zulassung/Durchführung Verwaltungslehrgang II
Anhänge:
Anhang zu Teil A § 5 – Verzeichnis der außergewöhnlichen Arbeiten
Anhang zu Teil A § 10 – TV–Schutzkleidung
Anhang zu Teil A § 11a – Eingruppierungsverzeichnis
Anhang zu Teil V Nr. 2 – Richtlinien für eine Dienstanweisung für Schulhausmeister
(Fassung: 16.12.2020)
Kostenlose Downloads (pdf):
- TVöD-NRW (i.d.F. des 14. Änderungstarifvertrages vom 21. Dezember 2023)
- TV Schutzkleidung (i.d.F. vom 20.11.1979)
- Öffentlicher Dienst allgemein (TVöD)
- Besondere S-Tabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst
- Besondere P-Tabelle für Bedienstete in der Pflege
Gesonderte Tarife bestehen für Versorgungsbetriebe (TV-V) und Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW).
Für die Angestellten des Landes NRW gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Die Beamten in Nordrhein-Westfalen werden nicht nach einem Tarifvertrag besoldet, sondern nach dem Besoldungsgesetz (aktuelle Besoldungstabellen für Beamte in NRW ...).
Aktuelle Stellenangebote
Bitte passen Sie die Suche nach Ihren Wünschen an:Aktuelle Stellenangebote
Bitte passen Sie die Suche nach Ihren Wünschen an:Anzeige