TVöD Schleswig-Holstein

Der grundsätzlich bundesweit gültige Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) kann im Bereich der kommunalen Arbeitgeber (VKA) um landesbezirkliche Tarifverträge ergänzt werden.

Beispiele für mögliche Regelungen:
Die gesamten Tarifregeln werden für Schleswig-Holstein auch "TVöD Schleswig-Holstein" genannt. Die bezirklichen Tarifverträge und das TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH für handwerkliche Tätigkeiten können auf der Webseite des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Schleswig-Holstein heruntergeladen werden.

Einzelne Tarife des TVöD:
Der TVöD betrifft nur die Arbeitnehmer der Kommunen und des Bundes. Zu den Kommunen zählen Landkreise (hier: Kreise), Städte, Gemeinden, Ämter und Verwaltungsgemeinschaften.

Der TVöD (Bund) wird z.B. für Mitarbeiter der Bundeswehr und der Fraunhofer Gesellschaft angewandt.

Gesonderte Tarife bestehen für Versorgungsbetriebe (TV-V) und für Nahverkehrsbetriebe (TV-N Schleswig-Holstein).

Für die Angestellten des Landes Schleswig-Holstein gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Die Beamten in Schleswig-Holstein werden nicht nach einem Tarifvertrag besoldet, sondern nach dem Besoldungsgesetz (aktuelle Besoldungstabellen für Beamte in Schleswig-Holstein ...).




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